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Förderungen von Imkereien in Baden-Württemberg

Die Honigbiene ist für die Sicherung der Ernten ein wichtiges Nutztier. Die Bestäubungsleistung beträgt jährlich in Deutschland etwa 2,5 Milliarden Euro und rund 70 Milliarden US-Dollar weltweit.

Da die Ernten sehr stark von den Bienen abhängig sind, ist deren Schutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Mit einem gemeinsam finanzierten Programm ("Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse") fördert das Land Baden-Württemberg und die Europäische Union Imkereien in Baden-Württemberg. Besonders die Aus- und Fortbildung liegt hier im Fokus.

 

Das Gesamtvolumen des Programms liegt derzeit bei ca. 300.000€.

 

Auch die Bekämpfung der Varroa-Milbe ist ein wichtiges Thema und wird gefördert. Jährlich stehen hierfür bis zu 150.000 € zur Verfügung. (Quelle: mlr.baden-wuerttemberg.de)

 

Somit können Imker, Imkerinnen und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölker Förderungsmittel beantragen.

 

Auch gefördert werden Landesimkerverbände, wie der Landesverband Badische Imker e.V. und der Landesverband Württembergische Imker e.V. sowie die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim.

 

Was wird gefördert?

 

  • Ausrüstung für Imker, Imkerinnen und Imkergemeinschaften
  • Aus- und Fortbildung
  • Lehr- und Demonstrationsmaterial
  • Bekämpfung der Varroa-Milbe
  • Honiguntersuchungen
  • Angewandte Forschung gemäß VO (EU) Nr. 1308/2013 zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse.

 

 

Je nachdem, was gefördert werden soll, gibt es Möglichkeiten der Anteils-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung.

 

Zu beachten sind die festgelegten Termine zur Einreichung der verschiedenen Förderungsanträge.

 

Antragstellung:

 

Die Anträge auf Zuwendung sowie Auszahlung nach Abschnitt 2 (Landesverband Badischer Imker e. V. und Landesverband Württembergsicher Imker e. V.) sind spätestens am 10. August eines jeden Jahres beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen. Die bereitgestellten Formulare sind zu verwenden.

 

Der Zuwendungs- und Auszahlungsantrag nach Abschnitt 3 (Landesanstalt für Bienenkunde) ist bis spätestens zum 10. August des jeweiligen Jahres in Schriftform beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen. Im Vorjahr muss bis spätestens 1. August eine Projektbeschreibung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht werden.

 

Der Zuwendungsantrag nach Abschnitt 4 (Beschaffung von Ausrüstungen) ist beim Regierungspräsidium Freiburg im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. Februar einzureichen.

 

(Quelle: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Verbesserung+der+Erzeugungs_+und+Vermarktungsbedingungen+fuer+Bienenzuchterzeugnisse+_VwV+Imkereifoerderung_ )

 

Hier findet man alle bereitgestellten Formulare:

 

https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Verbesserung+der+Erzeugung+und+Vermarktung+von+Honig+_+Foerder_+und+Zahlungsantraege_+Unterlagen

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