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Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung

Lebensmittel Honig

Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung

Sobald Honig oder andere Honigprodukte zum Verzehr nicht nur für den Eigenbedarf bestimmt sind, sondern zum Verkauf angeboten werden, wird der Imker zum Lebensmittelunternehmer.

 

Die Imkereiprodukte unterliegen dann den lebensmittelhygienischen Vorschriften. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert hierbei die Einhaltung von Hygieneregeln und ein Kontrollsystem.

 

Es ist wichtig, diese Vorschriften zu beachten und am besten auch zu dokumentieren. Mit einer Dokumentation ist eine Rückverfolgung und Transparenz gewährleistet und somit auch eine Beweisführung bei Schadensfall gegeben.

 

Was alles beachtet werden muss, haben wir nachfolgend kurz zusammengefasst:

 

Bienenpflege/Krankheitskontrolle

 

Zugelassene Anwendungsmethoden dürfen nur in den erlaubten Anwendungszeiträumen verwendet werden. Der Zeitpunkt und die Art der Behandlung sind entsprechend zu dokumentieren. Es dürfen keine Chemikalien vor der Honigernte ins Bienenvolk!

 

Nur reifen Honig entnehmen

 

Neben den regelmäßigen Schädlingskontrollen ist es wichtig, den Wassergehalt des Honigs zu prüfen. Liegt er zwischen 15 und 18 Prozent, kann dieser geerntet werden.

 

Honigentnahme

 

Bei allen Arbeiten in der Bienenhaltung ist darauf zu achten, dass Bienenprodukte

nicht verunreinigt werden. Die Honigentnahme aus den Völkern sollte möglichst ohne Verunreinigungsrisiko erfolgen. Offene Honigwaben müssen geschlossen transportiert werden. Auch darf der Honig nicht durch eine unsachgemäße Verwendung von Rauchgeräten oder Repellents negativ beeinflusst werden.

 

 

Transport der Honigwaben

 

Der Transport der Honigwaben zum Schleuderraum muss unter staub- und witterungsgeschützten Bedingungen erfolgen. Der Kontakt mit Feuchtigkeit ist zu vermeiden. Honigwaben, die im Freien gelagert werden, dürfen nicht in Kontakt mit dem Boden kommen. Dies kann durch Unterlagen beispielsweise mit Zargendeckeln vermieden werden.

 

 

Arbeitsbereiche und Geräte

 

Vor der Schleuderung und Abfüllung müssen alle Arbeitsbereiche hygienisch sauber gehalten werden. Grundsätzlich soll der Arbeitsablauf so gestaltet sein, dass sich reine und unreine Arbeitsbereiche nicht vermischen bzw. der Materialfluss vom unreinen zum reinen Bereich erfolgt.

 

Privat genutzte Räume, wie zum Beispiel Küchen, werden vor Beginn der Be- und Verarbeitung von Honig gereinigt und wenn nötig desinfiziert. Die eingesetzten Desinfektionsmittel sind genau nach Anleitung des Herstellers zu verwenden.

 

Alle Arbeitsgeräte und Materialien, die mit Honig in Berührung kommen, müssen auf Lebensmittelechtheit und gründliche Reinigung geprüft werden. Auch ist auf Abrieb und Korrosion der verwendeten Materialien zu achten.

 

Haustiere sollen während des Schleuderns und Abfüllen ferngehalten werden.

 

Auch Schädlinge sind aus Räumen fernzuhalten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird oder in denen Lebensmittel lagern.

 

Voraussetzung für eine funktionierende Schädlingsüberwachung sind Räumlichkeiten,

deren Fenster und Türen gut nach außen abschließen. Fenster, die zur

Belüftung dienen, sind mit einem Insektenschutzgitter ausgestattet.

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen sicher ausgebracht werden, damit eine

Verschleppung und in der Folge eine Kontamination von Lebensmitteln verhindert

werden.

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen sicher in einem Schrank verschlossen aufbewahrt werden.

 

 

Personalhygiene und Arbeitskleidung

 

Menschen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen ein hohes Maß an persönlicher

Sauberkeit halten.

Beim Umgang mit offenen Lebensmitteln ist geeignete und saubere Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung erforderlich. Sofern kein kompletter Kleiderwechsel stattfindet, muss die Alltagskleidung vollständig abgedeckt werden.

Idealerweise sollte beim Verlassen der Arbeitsräume die Arbeitskleidung ausgezogen und nicht mit Alltagskleidung im selben Schrank aufbewahrt werden. Die saubere, hygienisch einwandfreie Arbeitskleidung darf keinen Kontakt zu Quellen der Verschmutzung erhalten.

 

Das Rauchen, Kauen von Kaugummi oder Tabak sowie das Einnehmen von Speisen

am Arbeitsplatz bzw. während des Umgangs mit Lebensmitteln ist untersagt. Hände müssen regelmäßig gereinigt werden.

 

Personen, die an einer Erkrankung leiden, die von Lebensmitteln übertragen

werden kann, dürfen nicht in Lebensmittelbereichen arbeiten, wenn die Möglichkeit

einer direkten oder indirekten Kontamination besteht.

 

Kleinere Verletzungen an Händen oder Fingern sind abzudecken.

 

Jede Person, die in der Imkerei tätig ist, muss entsprechend ihrer Tätigkeit bezüglich

der Hygieneanforderungen geschult sein. Dies sollte dokumentiert werden.

 

 

Honigschleuderung und  Honigklärung

 

Beim Umgang mit offenem Honig ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung

durch Staub, Feuchtigkeit, unsaubere oder schadhafte Geräteteile erfolgt.

 

Wachsteilchen sind unmittelbar nach der Honigschleuderung aus dem gewonnenen

Honig zu entfernen (Sieben, Klären oder andere Methoden).

 

Honigeinlagerung und Gläser

 

Um einen Qualitätsverlust und eventuellen Verderb des Honigs auszuschließen, müssen

lebensmittelechte und saubere Gebinde verwendet werden.

Bei der Einlagerung der Honigernte ist die Dichtheit der Deckel bei den Gefäßen überaus wichtig. Unsachgemäße Abdeckungen oder Verschlüsse würden die Aufnahme von Fremdgeruch oder Feuchtigkeit fördern. Vor der Abfüllung ist eine Sichtkontrolle der Gläser auf Restwasser, etwaige Verunreinigung und Fremdkörpern unabdingbar.

 

Neu gekaufte Gläser, wenn diese ordnungsgemäß gelagert wurden, entsprechen den Hygienevorgaben. Wiederverwendbare Gläser müssen vorher gereinigt werden. Möglichst in einem Geschirrspüler.

 

Besonderer Wert ist auf den sauberen Zustand der Reinigungsutensilien zu legen.

Die Reinigungsmittel sind im Originalgebinde und getrennt von Lebensmitteln

aufzubewahren (Verhinderung der Geruchsbeeinflussung von Lebensmitteln

durch stark riechende Reinigungsmittel).

Nur gut geklärten und ausreichend abgeschöpften Honig in die Gläser abfüllen,

um Wachsteilchen oder Schaum im Glas zu vermeiden.

 

Geeichte Referenz

 Beim Honigverkauf muss auch das Eichrecht beachtet werden. Waagen, die zur Kontrolle von Fertigverpackungen eingesetzt werden, müssen jährlich geeicht werden. Grundsätzlich muss nicht jeder Imker eine geeichte Kontrollwaage besitzen. Es ist vollkommen ausreichend, wenn z. B. der örtliche Verein eine solche Waage hat und diese für die Kontrollen an seine Mitglieder verleiht. Dann besteht für den einzelnen Imker nur noch die Pflicht, seine Kontrollen zu dokumentieren. Auch wenn direkt auf einer geeichten Waage abgefüllt wird, ist dies zu dokumentieren. Aus der Dokumentation sollte mindestens ersichtlich sein, wann und durch wen welches Los geprüft wurde, ergänzt durch die Identifikation der verwendeten Waage.

 

Hinsichtlich der Füllmengen in den Honiggläsern sind geringe Abweichungen nach unten und oben zulässig, im Durchschnitt darf aber die angegebene Nennmenge nicht unterschritten werden.

Die Befüllung der Honiggläser muss so erfolgen, dass höchstens 2 % der Fertig- verpackungen die zulässige Minusabweichung überschreiten.

 

Beim 500-g-Glas würden also Gläser mit 484 g Honig beanstandet. Eichrechtlich gibt es übrigens keine Begrenzung, um wie viel eine Fertigverpackung ein Mehrgewicht abweichend von der angegebenen Nennfüllmenge aufweisen darf.

 

Eine Checkliste Hygienemaßnahmen bei der Honiggewinnung haben wir Ihnen zum Download hier bereitgestellt.

Verschiedene Formblätter zur Dokumentation sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zum Download verfügbar.

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/bienenkunde/formblaetter.htm

 

 

Die gesamte Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/index.html

 

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